Die stationäre Betreuung

Jedes Kind und jeder Jugendliche braucht eine persönlich ausgestaltete Hilfe. Um den sehr unterschiedlichen Anforderungen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden, haben wir im Bereich der stationären Betreuungsformen ein breites Spektrum unterschiedlicher Angebote aufgebaut.

 

       Diese umfassen:

 

  • altersgemischte /altersbegrenzte Gruppen
  • geschlechtsspezifische Gruppen,
  •  spezielle heilpädagogische Angebote,
  •  Gruppen für traumatisierte Kinder
  •  Gruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
  •  Verselbständigungsgruppe
  •  Verselbständigung im eigenen Wohnraum
  • Projekte

 

 



Wer kann bei uns leben?


Die „stationäre/teilstationäre Aufnahme“ ist ausgerichtet auf Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die belastende Lebenserfahrungen haben (z.B. Traumata, Bindungsstörungen u.a.). Aufgrund der damit verbundenen Mangelerlebnisse oder Fehlentwicklungen bedürfen sie einer außerfamiliären Betreuung.

 

In unseren „stationären Wohnformen“ betreuen wir Kinder und Jugendliche in der Regel im Alter von 3 Jahren bis 18 Jahren, in Einzelfällen auch über die Volljährigkeit hinaus und erziehen sie mit ihrer Zustimmung werteorientiert.

 

 

Mögliche Aufnahmeindikatoren


  • Entwicklungsstörungen und/oder -hemmnisse
  •  Verhaltens-/ emotionale Störungen
  •  Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen
  •  körperliche, geistige und / oder seelische Beeinträchtigungen
  •  Störungen und Probleme im Bezugs-/ Familiensystem des jungen Menschen
  •  Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit gelegentlichem Drogenkonsum
  •  Aufenthalt in einer schädlichen „Subkultur“
  •  delinquentes Verhalten
  •  Anzeichen von drohender Verwahrlosung
  •  Gewalterfahrungen bzw. Missbrauch

Im Einzelfall


Im Einzelfall wird die Betreuung im „stationären/teilstationären Bereich“ gekoppelt mit ergänzenden gezielten, pädagogischen, therapeutischen und/oder schulischen Förderungsmaßnahmen. .