Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften

 

Jedes Wesen ist einzigartig. Wir wollen, dass die, die zu uns kommen, ihren Platz in diesem Leben

finden. Mit Menschlichkeit, Freude, Achtung und

Respekt vermitteln wir Bewährtes und entwickeln neue Wege für und mit den Menschen.

 

 

Die VIA NOVA arbeitet seit mehr als 15 Jahren  professionell im Bereich der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen gem. § 34 SGB VIII. Unser Ziel ist es, für und mit den Kindern, den Jugendlichen und ihren Eltern neue Wege zu finden und zu entwickeln.

 

Unsere Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften sind:

 

  • familienanaloge Wohnformen über Tag und Nacht
  • interkulturelle Familien, Paare oder Lebensgemeinschaften
  • pädagogisch oder psychologisch qualifizierte und festangestellte Mitarbeiter*innen
  • belastbar und flexibel
  • offen gegenüber den Herkunftsfamilien der Kinder und Jugendlichen
  • bereit zur Kooperation mit Behörden, Ärzten und Schulen/Kindergärten
  • finanziell unabhängig in einem stabilen, familiären und sozialen Umfeld

Die Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften werden durch den gruppenübergreifenden Dienst betreut, beraten und unterstützt. Außerdem erhalten die Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften regelmäßig Supervision und nehmen an regelmäßigen Arbeitskreisen und Qualifizierungsmaßnahmen teil.

 

 

Wir bieten den Kindern und Jugendlichen…

 

  • eine langfristige Perspektive in einem familienanalogen Setting
  •  die Möglichkeit zur Entfaltung ihrer individuellen Persönlichkeit
  • verständnisvolle, emotionale Zuwendung und Geborgenheit,
  • geduldige Ansprechpartner*innen und professionelle und zuverlässige Hilfestellungen in einem überschaubaren Erziehungsrahmen
  • Entdeckung und Förderung von Talenten und sinnvolle Freizeitgestaltung
  • konsequentes Erziehungsverhalten, Sicherheit und Vertrauen
  • Entwicklung von Lösungen für individuelle Problematiken und Erlernen von adäquaten Konfliktbewältigungsstrategien
  • Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien
  • therapeutische Anbindungen
  • Krisenintervention
  • Verselbstständigung oder Vermittlung in weiterführende Hilfeformen

 

 

Aufnahmeverfahren

 

Der Hilfebedarf der Kinder und Jugendlichen wird durch das

örtlich zuständige Jugendamt gem. § 36 SGB VIII in

Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten festgestellt und eingeleitet. Aufgenommen werden Kinder zwischen 0 und 18 Jahren. Die Vorauswahl der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft erfolgt über den Gruppenübergreifenden Dienst der VIA NOVA.

Nach Anfrage durch das Jugendamt folgt eine alters- und

entwicklungsadäquate Anbahnungsphase, in der nicht nur die

aufzunehmenden Kinder und Jugendlichen, sondern auch die

leiblichen Kinder der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft einbezogen werden.

Eine Entscheidung für oder gegen eine Aufnahme des Kindes/des Jugendlichen wird gemeinsam mit dem Kind/dem Jugendlichen, den Personensorgeberechtigten, dem zuständigen Jugendamt, dem Gruppenübergreifenden Dienst und der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft getroffen.

Rechtliche Grundlagen

 

Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

 

§ 1 SGB VIII (Recht auf Erziehung)

§ 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung)

§ 34 SGB VIII (Heimerziehung und sonstige betreute

Wohnformen)

§ 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte jb Kinder und Jugendliche)

§ 36 SGB VIII (Hilfeplanung)

§ 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige)

 

§ 45 SGB VIII (Betriebserlaubnis)


FREIE PLÄTZE Büro Köln

 

Standort des Angebotes

Art des Angebotes

    Anzahl  der

Plätze max.

 

Aufnahme von

Mädchen (w)

Jungen (m)

Aufnahmealter

Freie Plätze

 

in Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz

 

 

 

 

23. Rhein-Sieg-Kreis

Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft

2

w/m

ab 1 Jahr

 

24. Rhein-Sieg-Kreis

Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft

2

w/m

ab 1 Jahr

 

25. Kreis Wesel  

Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft

w/m 

ab 1 Jahr 

 

26. Kreis Wesel 

Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft

w/m 

ab 1 Jahr 

 

27. Kreis Heinsberg

      Sozialpädagogische              Lebensgemeinschaft

      2

      w/m

      ab 1 Jahr