Jedes Wesen ist einzigartig. Wir wollen, dass die, die zu uns kommen, ihren Platz in diesem Leben
finden. Mit Menschlichkeit, Freude, Achtung und
Respekt vermitteln wir Bewährtes und entwickeln neue Wege für und mit den Menschen.
Die VIA NOVA arbeitet seit mehr als 15 Jahren professionell im Bereich der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen gem. § 34 SGB VIII. Unser Ziel ist es, für und mit den Kindern, den Jugendlichen und ihren Eltern neue Wege zu finden und zu entwickeln.
Unsere Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften sind:
Die Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften werden durch den gruppenübergreifenden Dienst betreut, beraten und unterstützt. Außerdem erhalten die Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften regelmäßig Supervision und nehmen an regelmäßigen Arbeitskreisen und Qualifizierungsmaßnahmen teil.
Wir bieten den Kindern und Jugendlichen…
Aufnahmeverfahren
Der Hilfebedarf der Kinder und Jugendlichen wird durch das
örtlich zuständige Jugendamt gem. § 36 SGB VIII in
Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten festgestellt und eingeleitet. Aufgenommen werden Kinder zwischen 0 und 18 Jahren. Die Vorauswahl der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft erfolgt über den Gruppenübergreifenden Dienst der VIA NOVA.
Nach Anfrage durch das Jugendamt folgt eine alters- und
entwicklungsadäquate Anbahnungsphase, in der nicht nur die
aufzunehmenden Kinder und Jugendlichen, sondern auch die
leiblichen Kinder der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft einbezogen werden.
Eine Entscheidung für oder gegen eine Aufnahme des Kindes/des Jugendlichen wird gemeinsam mit dem Kind/dem Jugendlichen, den Personensorgeberechtigten, dem zuständigen Jugendamt, dem Gruppenübergreifenden Dienst und der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft getroffen.
Rechtliche Grundlagen
Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
§ 1 SGB VIII (Recht auf Erziehung)
§ 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung)
§ 34 SGB VIII (Heimerziehung und sonstige betreute
Wohnformen)
§ 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte jb Kinder und Jugendliche)
§ 36 SGB VIII (Hilfeplanung)
§ 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige)
§ 45 SGB VIII (Betriebserlaubnis)
Standort des Angebotes |
Art des Angebotes |
Anzahl der Plätze max.
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Aufnahme von Mädchen (w) Jungen (m) |
Aufnahmealter |
Freie Plätze |
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in Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz |
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23. Rhein-Sieg-Kreis |
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft |
2 |
w/m |
ab 1 Jahr |
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24. Rhein-Sieg-Kreis |
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft |
2 |
w/m |
ab 1 Jahr |
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25. Kreis Wesel |
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft |
2 |
w/m |
ab 1 Jahr |
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26. Kreis Wesel |
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft |
2 |
w/m |
ab 1 Jahr |
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27. Kreis Heinsberg |
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft |
2 |
w/m |
ab 1 Jahr |
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