Hilfen in der Familie

 

Im Auftrag des Jugendamtes und entsprechend der Hilfeplanung unterstützen wir die von uns betreuten Familien und jungen Menschen, damit sie nach und nach auf sozialräumliche Unterstützung zurückgreifen und sich schrittweise von fachlicher Hilfe unabhängig machen können.

Die Basis für die ambulanten Hilfen sehen wir in der Lebenswelt der Betreuten.

Deren Fähigkeiten und Ressourcen wie Freunde, Verwandte, Schulen, beratende Einrichtungen, Therapeut*innen, Ärzte, Sportvereine usw. bilden die Grundlage nach dem bewährten Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Sie werden in die Arbeit einbezogen, um nach und nach die Hilfen zur Erziehung zu ersetzen.

Wir begegnen den Menschen und ihren individuellen Lebenssituationen mit Achtung und Respekt.

Dem Auftrag entsprechend werden Familiensysteme in den Veränderungsprozess begleitet, Kinder und Jugendliche individuell gefördert bzw. in externe Förderung vermittelt sowie Jugendliche in Ausbildungssystemen begleitet.

Der mit den Familien und dem Jugendamt vereinbarte Hilfeplan/Schutzplan bestimmt die Inhalte der Unterstützung.

 

Mögliche Formen sind:

Erziehungsbeistandschaften (§ 30 SGB VIII)

Der Erziehungsbeistand und der/die Betreuungshelfer*innen sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

 

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Die sozialpädagogische Familienhilfe bezieht das gesamte Familiensystem in ihrer Hilfeform mit ein. Ziel ist die Wiederherstellung der familiären Erziehungsfähigkeit. Da sich die Hilfe zwischen sozialer Kontrolle und Unterstützung bewegt, ist eine hohe Fachlichkeit der/die Familienhelfer*innen gefragt, um eine gelingende Mischung aus Nähe und Distanz zu gewährleisten.

 

Leistungen sind u.a.

 

  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Familie
  • Unterstützung bei Kontakten zur Schule / Ausbildungsstätte
  • Aufsuchende Familienberatung nach systemischem Ansatz
  • Begleitung von Eltern / Sorgeberechtigten
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben z.B. Haushaltsführung
  • Finanzverwaltung, Versorgung, Gesundheitspflege
  • Begleitung bei Amtsgängen
  • Verbesserung der Kommunikationsstruktur innerhalb der Familie
  • Rückführung von Kindern aus Pflegeverhältnissen in die Herkunftsfamilie
  • Unterbringungsvermeidung

 

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII)

 

Das Ziel dieser Betreuungsform ist die soziale Integration und die eigenverantwortliche Lebensführung der Betreuten. Die individuell angepasste Hilfe orientiert an den Ressourcen des Betreuten und lassen das Ziel erreichen.

Folgende Leistungen werden u. a. angeboten:

  • Betreuung im eigenen oder trägereigenem Wohnraum
  • Vermittlung in schulische oder berufliche Ausbildung
  • Unterstützung in der Haushaltsführung
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Beratung und Betreuung von Familien
  • Betreuung im familiären Wohnraum
  • Begleitung während Haftzeit, Psychiatrieaufenthalt, Entzug etc.

 

Die ambulanten Hilfen bieten insgesamt:

 

 

  • Zeitlich begrenzte Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung
  • Bewältigung von Krisen
  • Entwicklung selbstgestalteter eigener Lebensform
  • Gesundheitsvor- und fürsorge
  • der Entwicklung sozialer und emotionaler Kompetenzen
  • der Gestaltung des Lebensalltages
  • der Bearbeitung finanzieller Belange
  • der Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche

 

 

Die ambulanten Hilfen werden von einem multiprofessionellen Team mit mehrjähriger fachspezifischer Berufserfahrung in diesem Bereich durchgeführt.

Authentisches Handeln und die Fähigkeit, Interaktionen auf konkreter Handlungsebene angemessen durchzuführen, zeichnen das Team aus.

Regelmäßige Supervision und Fortbildung ist für uns selbstverständlich